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Was Ihr bei negativen Bewertungen im Internet beachten müsst

18. August 2018

Bewertungen im Internet spielen für ein Unternehmen heutzutage eine große Rolle. Viele Konsumenten recherchieren vor einer Buchung die jeweiligen Internetbewertungen. Doch was passiert wenn Ihr selbst als Konsument eine kritische Meldung abgebt? Könnt Ihr diesbezüglich vom kritisierten Unternehmen belangt werden? Kann in etwa alleine die Bewertung mit nur einem Google Stern negative Folgen haben? Was müsst ihr bei negativen Bewertungen im Internet beachten? Genau mit diesen Fragen, die auch euch als Privatperson betreffen, dreht sich der heutige Gastbeitrag der Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun.

*Werbung unbezahlt, Gastbeitrag von Mag. Katharina Braun

Mit dieser Frage hatte sich auch ein 24 jähriger Oberösterreicher auseinanderzusetzen. Dieser war nach dem Einkauf eines Fitnessgeräts mit einem Sportfachgeschäft unzufrieden gewesen. Er bewertete dieses Geschäft kommentarlos mit nur einem Stern. Der junge Mann bekam in weiterer Folge Post vom Rechtsanwalt, mit welchem er aufgefordert wurde € 1.200,– zu bezahlen, und sich zu verpflichten derartige Bewertungen künftig zu unterlassen.

Zu dem Thema der negativen Bewertungen gibt es noch wenig Rechtsprechung.

Erst kürzlich war die Problematik der negativen Bewertung auch Thema der ORF Sendung „ Schauplatz Gericht“. Hier ging es um eine Weddingplanerin, welche von einer negativen Bewertung betroffen war und berichtete, dass der Kunde sich u.a. über angeblich mangelndes Engagement beschwerte. Dies obwohl dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt worden sei, dass seinen Wünschen mit der Auftragssumme nicht gerecht werden könnte, dieser aber die Möglichkeit hätte zusätzliche Leistungen dazu zu buchen. Dies habe der Kunde allerdings nicht getan. Es sei daher unrichtig, der Weddingplanerin nun im Internet vorzuwerfen, die Erbringung dieser weiteren Leistungen nicht erbracht zu haben. Diese Ansicht der Weddingplanerin teilte auch das Gericht und wurde ihrer Klage gegen den unzufriedenen Bräutigam auf Unterlassung statt gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass Bewertungen dann zulässig sind, wenn diese auf wahren Tatsachen beruhen. Ist daher zum Beispiel ein Hotel entgegen der Vorabinformation aufgrund eines Umbaus nur eingeschränkt benutzbar, oder sind die Zimmer schmutzig, so darf ich dies berichten. Dies aber natürlich nur dann, wenn mein Bericht den Tatsachen entspricht.

Die Meinung ist zwar grundsätzlich frei. Jedoch ist ein Werturteil dann unzulässig, wenn es auf unrichtigen Tatsachen gründet. Es ist daher von der Meinungsfreiheit gedeckt zu schreiben, persönlich jemanden unsympathisch zu finden. Schreibe ich aber in etwa dass ein Hotel “ unterirdisch“ (dies ein Werturteil) sei, da die Zimmer verdreckt wären, so ist diese Beurteilung unzulässig wenn dies eben nicht stimmt. Dies wäre in etwa der Fall wenn die Verunreinigung in einem zur Selbstreinigung angemieteten Appartement durch selbst schlecht gelagerte Lebensmittel entstanden ist.

Was wäre zum Beispiel als negative Bewertung unzulässig?

Unzulässig ist es zum Bespiel über einen beauftragten Blogger zu schreiben, dass dieser den Auftrag schlampig erledigt hat. Jedoch der Bericht aufgrund unrichtiger/unvollständiger Informationen zustande kam, die der Auftraggeber dem Blogger selbst zur Verfügung gestellt hat.

Wann darf ich als Blogger über negative Erfahrungen berichten?

Werdet Ihr im Übrigen als Blogger mit der Erstellung eines redaktionellen Berichts/ einem Erfahrungsbericht über ein Produkt beauftragt, so könnt Ihr ( ja in Erfüllung eines journalistischen Selbstverständnisses müsst Ihr) auch über negative Tatsachen berichten. Denn das ist der Unterschied zwischen einem redaktionellen Beitrag und Werbung. Dies gilt auch dann wenn Euch die Hotelübernachtung, oder das Produkt unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist.

Vorsicht bei Einsternbewertungen

Eine unkommentierte Einsternbewertung wie die des 24 Jährigen Sportgeschäftskunden wird im Sinne der Meinungsfreiheit im Übrigen grundsätzlich zulässig sein. Jedoch ist das rechtlich gar nicht so eindeutig. So gibt es diesbezüglich in Deutschland (die Bewertung von Ärzten betreffend) divergierende Entscheidungen. Die Einsternbewertung ist jedoch jedenfalls dann rechtswidrig, wenn diese von keinem echten Kunden ( daher von einem fakeaccount) stammt, und stellt- wenn diese von einem Mitbewerber stammt- zudem ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

Wie verhalte ich mich als Unternehmer richtig, wenn ich über mich/ mein Unternehmen im Internet eine negative Bewertung vorfinde

Entdecke ich als Unternehmer auf einer Unternehmensplattform eine meiner Meinung nach unrichtige ( da tatsachenwidrige) Bewertung, so empfiehlt es sich dies der Bewertungsplattform bzw. dem jeweiligen Homepagebetreiber ( auf dessen Seite sich der Kommentar befindet) mitzuteilen. Der Plattformbetreiber wird dann ( wenn dieser rechtlich richtig beraten ist) die Bewertung zumindest vorläufig unsichtbar machen, und dem Autor der Bewertung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Denn entfernt der Betreiber das Posting nicht- und stellt sich in weitere Folge heraus, dass das post wirklich tatsachenwidrig war- so kann der Betreiber selbst rechtlich belangt werden. Wird der Post nicht entfernt, so könnt ihr Euch im Gerichtsweg Abhilfe schaffen. Anders natürlich wenn der Beitrag stimmt, dann habt Ihr kein Recht auf Löschung. Hier könnte sich allenfalls eine freundliche Antwort empfehlen, dass Ihr Euch in etwa für die dem Kunden erwachsene Unannehmlichkeiten entschuldigt und diesem eine Dienstleistung als Entschuldigung anbietet. Ist sicher besser als ein böses Anwaltsschreiben.

Was ist generell zu beachten?

Die Meinungsfreiheit schützt nicht immer. Ehrverletzende; rufschädigenden Aussagen, die ohne jede Tatsachensubstanz erfolgen, sind zu unterlassen. Auch im Internet gilt es ein gewisses Maß an Höflichkeit einzuhalten. Daher bitte keine Untersagen wie: „der Unternehmer ist eine dilettantische Hohlbirne“ oder „ der ist so blöd, dass es schon weh tut“

Herausgabe von Daten des Verfassers des Beitrags

Der Plattformbetreiber kann unter Umständen rechtlich gezwungen werden die Daten des Verfassers des Beitrags dem betroffenen Unternehmer herauszugeben. Dies damit dieser den Verfasser rechtlich zur Verantwortung ziehen kann. Bei Vorliegen eines Straftatbestands, wie der der Kreditschädigung, kann jedenfalls die Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Daten, so auch die IP Adresse des Verfassers, verlangen.

Was für Folgen kann ein rechtswidriges Posting haben?

Die Palette reicht weit: man kann zivilrechtlich u.a. auf Unterlassung und Kreditschädigung geklagt werden, aber auch strafrechtliche Konsequenzen ( wie Üble Nachrede, Rufschädigung etc) sind möglich.

Wie bewerte ich rechtlich richtig?

Bei einem Kommentar einer Bewertung ist es grundsätzlich ganz wesentlich, dass dieser auf Tatsachen beruht. Grundsätzlich empfiehlt es sich festzuhalten, dass der Kommentar einer persönlichen Erfahrung entspricht. Habt Ihr in etwa ein Restaurant bereits mehrmals besucht, so sollte auch dies erwähnt werden. Hat bei vorigen Besuchen alles geklappt, so sollte auch dies festgehalten werden. Ein Post sollte möglichst sachlich/faktenorientiert gehalten werden. Vor einem Beitrag sollte auch überlegt werden, ob Ihr diesen wirklich schon mit der Öffentlichkeit teilen möchte, oder nicht doch die Kritik nur dem Unternehmen ( in etwa per Mail) kundtun möchtet. Allenfalls in einem zweiten Schritt, falls der Unternehmer auf das Mail nicht reagiert, kann dann noch immer die Bewertung veröffentlicht werden.

Was Ihr immer bedenken solltet

Fakt ist: negative Internetbewertungen sind nicht nur von großem Einfluss auf andere Kunden, sondern sind Unternehmer von diesen oft persönlich sehr betroffen.

So kenne ich eine sehr engagierte Lokalbetreiberin, die meiner Meinung nach in ihrem Lokal nicht nur sehr freundliches Service sondern auch eine ausgezeichnete Küche anbietet. Diese war vor kurzem sehr betroffen/ ja gekränkt über die Aussage eines Gasts, dass ihr Lokal nicht weiter zu empfehlen sei. Dies vor allem deshalb da ein Kellner beim Servieren ihr auf den Fuß gestiegen sei. Das Essen sei außerdem grauenhaft, da nicht richtig gewürzt.

Vergesst nicht auf Menschlichkeit

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Besonders zu Beginn eines neuen Betriebs können Anfangsschwierigkeiten entstehen. Wichtig für einen Unternehmer ist es allerdings aus Fehlern zu lernen. Gerechtfertigte Kritik bringt einen Unternehmer weiter. Ist wirklich mal was daneben gegangen, so empfiehlt es sich zu entschuldigen.

Gerade in der Gastronomie/oder Hotellerie kann da ein Glaserl oder ein Essen auf Haus Wunder wirken.

Wie sind Eure Erfahren mit negativen Bewertungen? Habt Ihr schon mal ein Unternehmen negativ bewertet? Oder habt ihr gar selbst mal ein negatives ( wenn auch möglicherweise zu Unrecht) Internetfeedback erhalten? Was denkt Ihr allgemein über diese Bewertungssysteme?

Mag. Katharina Braun, Rechtsanwältin aus Wien (hier geht es zu Ihrer persönlichen Homepage)

Fotos: Doris Mitterer, Beitrag: Mag. Katharina Braun

 

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33 Comments

  • Reply Sarah 18. August 2018 at 13:45

    Liebe Verena,

    danke für den tollen und informativen Beitrag. Ein super Thema 🙂
    Hab ich gern gelesen und bin nun schlauer 🙂

    Hab ein feines WE!
    Sarah

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:24

      Das freut mich! Danke, Sarah!

  • Reply Anja 18. August 2018 at 14:58

    Ein toller und super interessanter Beitrag. Ich lese vor fast allen Kaufentscheidungen mittlerweile die Bewertungen im Internet und finde es super hilfreich. Gut zu wissen, wie man auch als Blogger richtig und verantwortungsvoll damit umgeht.
    Liebste Grüße
    Anja

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:23

      Liebe Anja,

      das freut mich sehr und ich gebe dein Feedback gerne an Katharina weiter :-)!

      lg
      Verena

  • Reply Linni 18. August 2018 at 20:35

    Liebe Verena,
    ich muss ehrlich sagen, dass ich bisher noch nie etwas sehr schlecht bewertet habe. Man muss ja häufig mehrere Kategorien bewerten und ich finde, dass fast alles auch etwas positives hat. Ich finde es aber sehr interessant wie es rechtlich für uns Blogger aussieht. Danke für den tollen Gastbeitrag!

    Liebst Linni

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:22

      Liebe Linni,

      ja, ich fand es auch super interessant zu erfahren was man darf und was nicht. Mittlerweile muss man sich da wirklich gut absichern.

      lg
      Verena

  • Reply L♥ebe was ist 18. August 2018 at 23:57

    das ist ein wahnsinnig informativer und super hilfreicher Beitrag liebe Verena … gerade im Internet hat man ja manchmal das Gefühl „Freiwild“ zu sein … da ist es echt super mal genauer zu wissen, dass man sich längst nicht alles gefallen lassen muss 🙂

    liebste Grüße auch,
    ❤ Tina

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:21

      Liebe Tina,

      ja, ich finde es auch gut zu wissen dass man sich wehren kann. Aber wer macht das schon? Ich denke das zieht man nur durch wenn wirklich sehr viel dranhängt …

      lg
      Verena

  • Reply Tama 19. August 2018 at 0:26

    Bewertungen sind schon knifflig. Sofern nachkontrolliert werden, wie bei Amazon, dass die Bewertungen auch von tatsächlichen Käufen stammen, kann man sich weitestgehend drauf verlassen. Aber bei freien Bewertungen wie Restaurantbewertungen auf Google und co, bin ich vorsichtig. Niemand muss hier wirklich „belegen“ dass er wirklich dort war. Und häufig bewerten auch nur die ein Produkt, die unzufrieden sind. Zufriedene Kunden bleiben ohnehin meist still.
    Bei meiner Friseurin gibt es zum Beispiel auf Google mehrere schlechte Bewertungen, alle vom gleichen Kunden – was sich an den speziellen Rechtschreib und Grammatik Fehlern erkennen lässt. Ich hab mich mit ihr schon drüber unterhalten und sie kann sich das nicht erklären.Ihr sind keine dieser Fälle die geschildert werden bekannt und kann sich nicht erklären von welchem Kunden diese Bewertungen stammen, sonst hätte sie schon längst versucht mit dem Kunden zu reden und rauszufinden, was genau passiert ist und warum sich der Kunde die Mühe macht, mehrere Googlekonten anzulegen um ihren Salon schlecht zu bewerten. Sie ärgert das und das zurecht. Jeder Normalsterbliche, würde aufgrund dieser Bewertungen nicht unbedingt in den Laden gehen wollen. Aber vielleicht ist es auch gar kein Kunde,sondern Manuel Neuer – Spaß. Vielleicht ist es auch ein ehemaliger Mitarbeiter, ein privater Neider oder stumpf die Konkurrenz. Wer weiß.
    Finde sowas wirklich schade.
    Liebe Grüße,
    Tama <3

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:19

      Liebe Tamara,

      ich kann deine Freundin gut verstehen! Das muss schlimm sein … ich selbst habe auch mit Neidern zu tun, die mir negative Bewertungen auf kuunu geben. Ich habe dort mehr negative Kommentare, als ich je Mitarbeiter hatte. Aber es ist schwierig sich dagegen zu wehren. Ich habe es aufgegeben und gehe davon aus dass Menschen, die wirklich mit mir zu tun haben, auch zufrieden sind und merken dass die Bewertungen nicht echt sind. Aber es gibt auch Phasen da kann ich das nicht so gut wegstecken. Bei Amazon schaue ich mir übrigens auch immer die Bewertungen an.

      danke dir und liebe Grüße
      Verena

  • Reply Cindy 19. August 2018 at 8:18

    Sehr interessanter und spannender Beitrag! 🙂 Ich selbst habe glücklicherweise noch keine Erfahrung mit negativen Bewertungen gemacht. Prinzipiell halte ich mich bei anderen da auch einfach zurück – ich gebe entweder eine positive Bewertung ab oder eben gar keine, denn negative mag ich einfach nicht schreiben.
    Liebe Grüße,
    Cindy ❤

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:17

      Liebe Cindy,

      ich habe erst einmal eine negative Bewertung abgegeben – ich kann dich also gut verstehen. ich finde auch dass man negative Bewertungen wirklich gut überdenken solle.

      lg
      Verena

  • Reply Sigrid Braun 19. August 2018 at 9:31

    Ein sehr interessanter und informativer Blogpost. Ich schreibe nur Bewertungen über Sachen die mir positiv aufgefallen sind. Wenn mir etwas nicht gefallen hat ist es für mich keine Bewertung wert.
    Liebe Grüße
    Sigrid

  • Reply Saskia 19. August 2018 at 9:56

    Tatsächlich habe ich selbst noch nie eine negative Bewertung im Internet abgegeben, aber man ist ja tendenziell eher zu einer Bewertung bei Unzufriedenheit geneigt. Deswegen kommt dein Beitrag genau richtig. Vielen Dank für diesen ausführlichen Post.
    Hab einen wundervollen Sonntag,
    Liebe Grüße,
    Saskia

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:15

      Liebe Saskia,

      ja, du hast recht! Wir sollten alle mehr positive Bewertungen abgeben :-)!

      lg
      Verena

  • Reply Blog-Pirat 19. August 2018 at 10:18

    Hallo,

    super Beitrag und sehr informativ. Danke für die rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag. Insbesondere der Absatz über die Erstellung eines redaktionellen Berichts/ einem Erfahrungsbericht über ein Produkt und der negativen Tatsachen und die redaktionelle Freiheit im Vergleich mit Werbung, auch wenn einen Produkte oder andere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wurden hat mich besonders interessiert.

    Liebe Grüße
    Blog-Pirat

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:14

      Das freut mich! Ich finde diese Beiträge auch immer sehr informativ und sie helfen mir weiter :-)!

      Ich gebe dein Feedback gerne weiter!
      lg
      Verena

  • Reply Katharina Braun 19. August 2018 at 10:57

    @ liebe Tama, wenn Deine Friösrin begründeten Verdacht hat, dass hinter den Bewertungen tatsächlich keine Kundin, sondern vielmehr eine Person steckt die ihr schaden möchte, so würden sich, um das abzustellen, rechtliche Schritte empfehlen. Deine Frisörin kann sich gerne an mich wenden.

  • Reply Sarah-Allegra 19. August 2018 at 11:36

    Liebe Verena, das ist ja mal wieder ein spannendes und kniffliges Thema. Vielen Dank für den informativen Beitrag dazu ?

    Liebst, Sarah-Allegra

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:13

      Freut mich! Danke Sarah-Allegra!

  • Reply Anja 19. August 2018 at 11:37

    Eins ehr interessanter Beitrag, ich lese mir sehr oft Kundenbewertungen durch.
    Wobei ich eher auf die positiven Bewertungen schaue, als auf die negativen.
    Trotzdem finde ich oft, wenn man negative liest, dass oft gar nicht das Produkt oder das Unternehmer der ausschlaggebende Punkt ist, sondern nicht relevante Dinge.

    Viele liebe Grüße Anja

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:12

      Liebe Anja,

      ich selbst lese Bewertungen schon … und finde das man merkt ob negative Kommentare ehrlich und neutral sind, oder nicht. Aber im Endeffekt muss man sich doch sein eigenes Bild machen.

      Liebe Grüße
      Verena

  • Reply Milli 19. August 2018 at 16:36

    Ich finde die Möglichkeit Unternehmen & Co zu bewerten grundsätzlich toll. So hat man als Kunde vorab die Möglichkeit einen ersten Eindruck zu bekommen. Klar, dass die negativen Bewertungen den Unternehmen also ein Dorn im Auge sind. Ich hoffe es lassen sich von den juristischen Fallstricken nicht zu viele Menschen davon abschrecken ihre Erfahrungen mitzuteilen.

    Liebe Grüße, Milli

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:10

      Liebe Milli,

      ja, ich schaue mir Bewertungen auch immer an – sowohl bei Produkten, als auch Hotels. Ich denke dass man da schon eine Tendenz erkennen kann. Schlimm wenn manche Menschen Bewertungen benutzen, um jemanden fertig zu machen …

      lg
      Verena

  • Reply Emilie 19. August 2018 at 19:51

    OK wow, mit diesem Thema habe ich mich tatsächlich noch nie auseinander gesetzt… Super interessant und du hast es sehr verständlich geschrieben. Danke dafür 🙂

    Liebe Grüße,
    Emilie

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:09

      Das freut mich, Emilie! Das gebe ich gerne an Katharina weiter!

      lg
      Verena

  • Reply Karolina 19. August 2018 at 22:27

    Liebe Verena,sehr informativer Beitrag. Ich bewerte immer nach meinem Ermessen und beurteile nach dem, was mir entgegen gebracht wird. Heutzutage muss man wohl immer vorsichtig sein.
    Glg Karo

  • Reply Kat 19. August 2018 at 23:37

    Superinteressanter Beitrag.
    Ich erwische mich auch immer wieder dabei, wie ich zu viel Wert auf Bewertungen lege.
    Vor allem, da man sich nie wirklich sicher sein kann, ob diese nun echt sind oder nicht.
    Da muss man schon wirklich vorsichtig sein 🙂

    Wishes, Kat

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:07

      Liebe Kat,

      ja, du hast recht … ich habe in meiner Firma mehr negative Bewertungen als ich jemals Mitarbeiter hatte … ich habe aufgehört mich darüber zu ärgern. Es ist halt auch eine Plattform für Menschen, die sich rächen oder einen ärgern wollen.

      lg
      Verena

  • Reply Leni 20. August 2018 at 18:05

    Danke dir für den tollen Gastbeitrag. Ich finds toll, dass ich durch dich auch immer mal auf Themen stoße, über die ich mir im ersten Moment gar keine Gedanken mache, die aber doch wichtig sind. Jetzt weiß ich, dass ich immer „richtig“ bewertet habe, da ich versuche immer möglichst unvoreingenommen die Tatsachen zu beschreiben. Und das finde ich auch bei anderen wichtig. Ich meine was bringt mir eine Bewertung eines Lippenstiftes mit „die Farbe steht mir nicht“ – oft genug gelesen 😀
    Liebe Grüße,
    Leni 🙂

    • Reply Verena 24. August 2018 at 23:05

      Du hast vollkommen recht … mit einer unbedachten Bewertung kann man natürlich einiges anrichten …

      lg
      Verena

  • Reply Ina 27. August 2018 at 10:43

    Toller, sehr informativer Beitrag! So schlecht habe ich noch nie bewertet bzw. schreibe ich meist warum ich das so empfunden habe. Ist es richtig doof gelaufen, schreibe ich eher persönlich und versuche das zu klären, bisher hat das ausgesprochen gut geklappt.

    LG aus Norwegen
    Ina

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