Allgemein Allgemeines Experten Interviews Karriere Lifestyle

Als Geliebte zur Kassa gebeten – Gastbeitrag Mag Katharina Braun

22. August 2017

Vor 2 Wochen habe ich euch meine Gastautorin Mag. Katharina Braun vorgestellt. Ich freue mich sehr, dass ich euch heute schon ihren ersten Beitrag präsentieren kann. Es dreht sich um Liebesgeschichten, wie sie viele von uns aus eigener Erfahrung kennen. Man verliebt sich in einen Mann, der noch verheiratet ist. Nicht immer gibt es bei solchen Geschichten ein Happy End … selbst wenn der Mann sich dann tatsächlich scheiden lässt. Aber lest selbst!

Gastbeitrag von Mag. Katharina Braun für Avaganza

Anna K. erhielt Post vom Rechtsanwalt. Sie war erschüttert denn in dem Brief stand, dass Hannah S. von ihr einen Schadenersatz für Detektivkosten in Höhe von € 7.000,– fordert. Tatsächlich hatte Frau Anna K. ein Verhältnis mit dem Exmann von Hannah S. gehabt, als dieser noch verheiratet war. Peter S. hatte ihr nie verschwiegen, dass er verheiratet ist. Er meinte aber auch, dass eine Ehe ein anderes Vergnügen nicht ausschließen würde. Anna K. eine lebenslustige ungebundene Frau war dem attraktiven und weltmännischen Peter S. sehr zugetan. Es kam zu regelmäßigen Treffen, bei denen man sich auch körperlich näher kam. Irgendwann verliebte sich Anna K. in Peter S. Als seine Frau die Scheidung einreichte, hoffte sie, dass Peter S. dann für sie frei wäre und sie ein „ fixes“ Paar würden. In dieser Erwartung spendete Anna K „ihrem“ Peter in seiner Scheidungsphase Kraft,. Sie hörte ihm zu und war für ihn da. Doch kaum war dieser geschieden, teilte ihr Peter S. mit, dass er so kurz nach seiner Ehe noch nicht bereit wäre für eine neue Beziehung und sie sich nicht mehr sehen könnten. Damit nicht genug, musste Anna K. erkennen, dass Peter S. in Wahrheit einfach das Interesse an ihr verloren hatte. Er hatte nämlich schon eine andere Freundin. Peter S. postete bereits auf seinem facebook  Account verliebte Urlaubsfotos mit dieser anderen Frau. Peter S. ist seit über einem Jahr geschieden und  auch Anna K. war gerade dabei dieses Kapitel abzuschließen. Doch kurz darauf kam ein böses Erwachen in Form eines Anwaltschreibens.

Was ist rechtlich dazu zu sagen?

Ja, Anna K. kann von der Ehefrau wegen den Detektivkosten in Anspruch genommen worden. Sogar wenn deren Ehe mit Peter S. bereits geschieden ist. Die Grundlage ist eine jüngere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ( 6 Ob 64/16d – wenn der Ehefrau die Kosten nicht bereits im Scheidungsverfahren zugesprochen worden sind.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung passiert es immer wieder, dass im Vergleich die Detektivkosten mitgeregelt werden Auch wenn gegenüber dem Ehepartner auf die Geltendmachung der Detektivkosten verzichtet wird. Da die Detektivkosten aber sowohl gegenüber dem Ehepartner als auch gegenüber der Geliebten/dem Geliebten geltend gemacht werden können, hindert dies den betrogenen Partner nicht später die Kosten von der Geliebten/dem Geliebten einzuheben.

Kein Ersatz der Detektivkosten, wenn Geliebte gar nicht wusste, dass Freund verheiratet ist

Der Dritte kann jedoch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn er Geliebter wider Willen war. In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass jemand nicht weiß, dass der neue Freund/ die neue Freundin ( noch) verheiratet ist. So gab es zB einen Fall bei dem eine Frau zunächst gar nicht wusste, dass ihr Freund verheiratet ist. Als sie dies erfuhr, stellte sie ihm ein Ultimatum: „Entweder Du lässt Dich scheiden, oder ich bin weg.“ Als der Scheidungstermin platzte beendete sie die Beziehung. Die Ehefrau hatte jedoch zwischenzeitlich einen Detektiv beauftragt, Kostenpunkt fast Euro 10.000,–. Nachdem die Geliebte weg war, hatten sich der Mann und die Frau wieder versöhnt, und sollte nun die Geliebte für die Detektivkosten herhalten. Der Oberste Gerichtshof erkannte jedoch, dass diese Kosten der Geliebten nicht aufgelegt werden können. Denn diese habe sich rechtlich korrekt verhalten. Zuerst hatte sie nämlich gar nicht gewusst, dass ihr Freund verheiratet ist, und später als klar wurde, dass aus der Scheidung nichts wird, hatte diese die Beziehung sofort beendet. In dem Fall hatte der Mann, der seine Ehe verschwieg, nicht nur seine Ehefrau, sondern auch seine Freundin betrogen.

Ehestatus muss nicht auf facebook gecheckt werden

Es gibt, so die Rechtsprechung, im Übrigen auch nicht die Verpflichtung auf facebook den Familienstatus seiner neuen Flamme zu checken. So wollte ein Mann von einem anderen die Detektivkosten in Rechnung stellen, da dieser auf facebook entdeckte, dass seine neue Freundin eben verheiratet ist. Eine derartige „Ausforschungsverpflichtung“, so der Oberste Gerichtshof, gibt es aber nicht.

Nicht zu ersetzen werden die Detektivkosten auch dann sein, wenn das Ehepaar in einer offenen Beziehung gelebt hat. Wobei in der Praxis oft ein Partner gar nicht weiß, dass die Beziehung offen ist. Wenn der Sachverhalt geklärt ist und die Geliebte die Detektivkosten zu bezahlen hat,  geht es auch noch darum ob die Höhe gerechtfertigt ist.

Hat zB schon ein erster Detektiveinsatz den klaren Beweis für eindeutiges Fremdäugeln gebracht, so bedarf es nicht noch weiterer Einsätze. Somit wäre nur der erste Einsatz zu ersetzen. Hätte der Auftrag in etwa auch im Inland oder von einem ausländischen Detektiv durchgeführt werden können, so wird die teure Baliurlaub Observation ( inklusive Flug und Hotel für die Detektive) wohl nicht zu ersetzen sein.

Überhöht sind die Detektivkosten auch dann, wenn die verrechneten Stundensätze weit über dem marktüblichen Niveau liegen. Im Übrigen; es kommen immer mehr Frauen als Detektiv zum Einsatz. Diese sind bei ihren Nachforschungen besonders erfolgreich,. Die Meisten erwarten sich bei einem Detektiv  nämlich immer noch einen Mann.

Name und Umständen sind in der Geschichte verändert, so dass eine Erkennung der Personen nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei nur um eine ganz kurze erste Rechtsinfo, die selbstverständlich eine Rechtsberatung nicht ersetzen kann.

Vielen Dank, liebe Katharina für deinen Gastbeitrag!

Kontaktdaten:

Mag. Katharina Braun
Rechtsanwaltskanzlei im Servitenviertel

Hahngasse 17 (Adresse neu)
1090 Wien
Tel.: 0664 141 27 49
E-mail: office@Rechtsanwaeltin-Braun.at
Web: www.Rechtsanwaeltin-Braun.at

Beitrag: Mag. Katharina Braun, Fotos: Verena

 

 

You Might Also Like

17 Comments

  • Reply Anna-Bianca 22. August 2017 at 22:21

    Interessanter und ausführlicher Beitrag.
    Leider ist sowas ähnliches einer Verwandten von mir passiert… finde es echt schade, dass die meisten Männer so drauf sind…

  • Reply Sarah 23. August 2017 at 10:26

    Da kommen ja dinge ans Licht. 😀 Wahnsinn, wie man sich auf tausend verschiedene Arten in die Nesseln setzen kann heutzutage. Ich wünsche niemanden (und keinem der Beteiligten) in so eine blöde Situation zu kommen.
    Aber gut zu wissen, von daher danke für die Aufklärung!

    Viele Grüße
    Sarah von DamnCharming

  • Reply Sandra | Zart wie Federblümchen 23. August 2017 at 10:48

    Hey du.
    Das ist ja mal wahnsinnig interessant gewesen. Was es alles gibt!

    Liebste Grüße,
    Sandra.

  • Reply Sigrid Braun 23. August 2017 at 10:56

    Das ist ein interessanter und auch sehr informativer Beitrag. Kaum zu glauben auf was man alles aufpassen muss in solchem Falle.
    Liebe Grüße Sigrid

  • Reply Sam Cadosch 23. August 2017 at 13:10

    Sehr interessanter Blogpost. Da gibt’s einige Stolpersteine bei dem Thema…

  • Reply Heidi 23. August 2017 at 13:27

    Super interessanter Beitrag, auf solche verrückten Dinge wie Facebookstatus etc. würde ich überhaupt nicht kommen O.o allerdings bin ich auch nicht verheiratet xD. Da rückt das Thema Scheidung dann doch in weite Ferne.
    Liebste Grüße,
    Heidi von http://www.wilderminds.de

  • Reply Iris 23. August 2017 at 13:47

    Ein toller Beitrag, der sich fast wie ein nervenaufreibender und spannender Roman liest! Ich bin zwar der Meinung, dass man nie die dritte Geige spielen sollte, aber die Liebe ist oft anders und kommt unerwarteter als gedacht! Man kann nie vorhersehen in wen man sich verliebt! Auch wenn ich persönlich mit dem Thema so gar nichts anfangen kann, habe ich den Beitrag ganz gelesen und bin überrascht was es nicht alles gibt! Vor allem finde ich es sehr informativ, dass auch die Geliebte zur Kasse gebeten werden kann! Krass 😉 lg Iris

  • Reply Jacqueline 23. August 2017 at 14:35

    Liebe Verena

    Wirklich einen interessanten Bericht!

    Das klingt ja wie in einem Film!!!

    Hab einen schönen Tag!

    xoxo
    Jacqueline

  • Reply Reloves.de 23. August 2017 at 14:51

    Ein toller und interessanter Artikel. Das Leben schreibt seine Geschichte selbst und überrascht immer wieder. Aber ich finde es mehr als Richtig, dass eine Geliebte ebenfalls zur Kasse gebeten werden kann, sofern sie nicht unwissend war.
    Liebe Grüße
    Regina

  • Reply Luise 23. August 2017 at 16:41

    Sehr interessanter Beitrag… kaum zu glauben was einem tatsächlich so alles passieren kann… 😮
    Liebste Grüße
    Luise

  • Reply Matthias Nebel 23. August 2017 at 17:19

    Ziemlich gut und spannend geschrieben! – Also danke für die ausfühlriche Berichterstattung. Es wäre allerdings sehr wünschenswert wenn vielleicht Unterschiede in D, AT und CH kurz angesprochen werden könnten. Gerne gelesen!

    LG Matthias

  • Reply Julia 23. August 2017 at 17:26

    Danke für den ausführlichen und informativen Beitrag, konnte viel Neues lernen. Alles Liebe!

  • Reply Karolina 23. August 2017 at 17:27

    Liebe Katharina, wow sehr spannender Beitrag. Um ehrlich zu sein hätte ich echt nie gedacht, dass eine Geliebte od Geliebter in kostliche Rechenschafft gezogen werden kann. Denn im Grunde genommen war ja der Gatte untreu. Spannend zu sehen, wie hier so das Gesetz vorgeht. So lernt man wohl nie aus!
    Glg Karolina
    https://kardiaserena.at

  • Reply Jasmin 24. August 2017 at 11:56

    Wirklich sehr spannender Beitrag.
    Ich hätte das auch nicht gedacht das die geliebte in Rechenschaft gezogen werden kann.

    LG Jasmin

  • Reply Anne 3. September 2017 at 11:19

    Oha, interessant. Trotzdem versteh ich nicht, warum die oder der Geliebte zu Kasse gebeten werden kann. Schließlich ist das doch wohl ganz oder gar die Sache zwischen zwei Verheirateten Menschen und nicht das Problem der dritten Person. Finde ich schade und ungerecht, dass der oder die Geliebte für Dedektivkosten in diesem Fall verantwortlich gemacht werden kann.

    • Reply Verena 9. September 2017 at 0:40

      Liebe Anne,

      ich auch nicht …aber es ist leider so … schlimm!

      Liebste Grüße
      Verena

  • Reply L❤ebe was ist 1. Februar 2018 at 23:23

    das ist ja ein wahnsinns Bericht! man glaubt ja gar nicht was da so an die Öffentlichkeit geraten kann! so eine Situation kann ich – und da spreche ich hier offensichtlich für viele – niemandem raten … eine persönlich wohl fast schon erniedrigende Situation :/

    liebste Grüße auch,
    ❤ Tina von http://www.liebewasist.com

  • Leave a Reply

    Die folgenden im Rahmen der DSGVO notwendigen Bedingungen müssen gelesen und akzeptiert werden:
    Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung.